Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer Strunde, Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Mutzbach sind nun amtlich: Nachdem die Entwürfe im Sommer öffentlich zur Einsicht- und Stellungnahme auslagen und betroffene Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gemeinden und Verbände von Ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch machen konnten, hat die Bezirksregierung Köln die Gebiete nun festgelegt. Ausgewiesen sind in den sogenannten Hochwassergefahrenkarten die Geländeabschnitte, die nach den Berechnungen der Behörde bei einem Hochwasserereignis überschwemmt werden würden, das statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat konkrete rechtliche Konsequenzen; es soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nicht zusätzlich eingeschränkt, überbaut oder überplant werden. So ist es z.B. verboten, hier Baugebiete auszuweisen, bauliche Anlagen zu errichten bzw. zu erweitern oder Ackerland in Grünland umzuwandeln. Ausnahmen sind möglich, müssen aber von der Unteren Umweltschutzbehörde (für Bergisch Gladbach beim Rheinisch-Bergischen Kreis ansässig) wasserrechtlich genehmigt werden.
Die Hochwassergefahrenkarten und die dazugehörigen Informationen können im Internet eingesehen werden: auf den Seiten der Stadt Bergisch Gladbach (www.bergischgladbach.de/hochwasserschutz.aspx) oder der – im Verfahren federführenden – Bezirksregierung Köln (www.flussgebiete.nrw.de). Die Karten liegen auch in gedruckter Form vor, und zwar im Rathaus Bensberg, Zimmer 416, zu den Dienststunden von 9.00-16.00 Uhr. Eine vorherige Terminabstimmung unter 02202 1413-37/-35 empfiehlt sich.
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